ein auszug bauaufsichtlicher schutzziele: „bauliche anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instandzuhalten, dass die entstehung eines brandes und der ausbreitung von feuer und rauch (brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem brand die rettung von menschen und tieren sowie wirksame lösch-arbeiten möglich sind.“
das bauordnungsrechtliche schutzziel im brandschutz ist wie zitiert die rettung von
leben sowie das ermöglichen effektiver löscharbeiten. dies kann auf sehr unterschiedliche weise bewerkstelligt werden. bei der untersuchung bestehender gebäude
hinsichtlich der übereinstimmung mit aktuellen baurechtlichen vorgaben und technischen regeln werden oftmals umfangreiche bauliche und technische unzulänglichkeiten festgestellt. bei den dann folgenden instandsetzungen sind in der regel auch maßnahmen des vorbeugenden baulichen oder anlagentechnischen brandschutzes erforderlich.
zusammen mit unseren partnern sorgen wir für brandschutzmaßnahmen in bestandsbauten, besonders bei denkmalgeschützten gebäuden. der umgang mit denkmalgeschützter bausubstanz verlangt von allen am bau beteiligten höchste sensibilität – unabhängig davon, ob es sich dabei um die umnutzung, ertüchtigung, instandsetzung oder wiederherstellung eines baudenkmals handelt. diese maßnahmen müssen nicht selten an bestehende gebäudesituationen angepasst werden und benötigen individuelle, objektbezogene sonderlösungen. eine solche modifikation bestehender brandschutzsysteme setzt ein erhöhtes maß an erfahrung und kompetenz voraus. unsere innovativen produkte und lösungen setzen hier maßstäbe.